Mietbedingungen /
Hausordnung
Mietbedingungen
Hausordnung
Mitzubringen sind pro Person Spannbetttuch 90 x 200 cm, Decke oder Schlafsack, Kopfkissen.
Geschirrspülmittel, Geschirrtücher bringt jede Gruppe für ihren Bedarf selbst mit.
Der/die Mieter/-in muss eine Haftpflichtversicherung haben und bei Abschluss der Vereinbarung nachweisen. Der für den Mieter/-in Unterzeichnende dieses Mietvertrages haftet persönlich für den Nachweis der Haftpflichtversicherung und neben dem Schadensstifter auch für die bei Benutzung des Anwesens entstehenden Schäden. Unabhängig davon, ob im Einzelfall geklärt werden kann, wer einen bestimmten Schaden verursacht hat, haftet neben dem Schadensstifter der für den/die Mieter/-in Unterzeichnende für alle Schäden, die durch Personen, denen er/sie Zutritt zu dem vermieteten Anwesen gewährt hat, verursacht werden.
Im ganzen Haus besteht striktes Rauchverbot. Es darf kein offenes Feuer entzündet werden (keine Kerzen – nur Teelichter). Es darf nur außerhalb vom Haus geraucht werden (Raucherecke).
Die Freizeitleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Türen nach außen hin im Notfall von innen zu öffnen sind.
Das Haus muss sauber/ besenrein verlassen werden.
Alle Schäden am Haus und an der Einrichtung müssen bei der Hausabnahme unverzüglich gemeldet und nach Absprache ersetzt werden.
Mitglieder der Vorstandschaft des DRK Ortsverein Hornberg e.V. und die Hausverwaltung haben jederzeit Zutritt zum Haus.
Diese Vereinbarung kann innerhalb von 6 Wochen vor Mietbeginn kostenfrei gekündigt werden. Nach dieser Frist berechnen wir, wenn eine Vermietung nicht mehr möglich ist, eine Stornogebühr der gebuchten Mietdauer von 75%.
Die Ankunftszeit ist spätestens zwei Tage vorher dem Hausverwalter, unter Telefon 0151 - 42897097 oder E-Mail: info@steiglochhof-hornberg.de zwecks Haus- und Schlüsselübergabe mitzuteilen. Anreise ab 10:00 Uhr. Abreise in Absprache mit dem Hausverwalter. Andere Uhrzeiten sind auch möglich, sie können allerdings nur mit dem Hausverwalter vereinbart werden.
Es steht Ihnen im Haus ein Telefon zur Verfügung – Telefon-Nummer 07833 - 95 55 79
Die Hausordnung vom Freizeitheim Steiglochhof ist Bestandteil dieser Vereinbarung.
Das Freizeitheim und dessen Einrichtungen sind mit größter Sorgfalt zu behandeln.
Die Schlüsselübergabe erfolgt bei der Übergabe des Hauses an die Gästegruppe durch ein Mitglied der Hausverwaltung.
Bei der Abreise erfolgt eine Hausabnahme.Die Gästegruppen benennen bei der Ankunft eine-/n verantwortliche-/n Gruppenleiter-/in.
Die Räumlichkeiten des Freizeitheimes sind mit Haus-, Turn- oder Hüttenschuhen zu betreten.
Abfälle sind getrennt in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
Offenes Feuer ist untersagt.
Der Leiter der Gästegruppe wird bei der Ankunft über die Brandschutzvorgaben und Fluchtwege unterrichtet
sowie über die Anordnung und das Bedienen der Rauchmelder und Feuerlöscher.Dem Leiter der Gruppe werden bei der Ankunft die Notrufnummern und die Ansprechpartner der Hausverwaltung bekannt gemacht.
Der Leiter hat alle Teilnehmer beim Eintreffen umgehend über die Maßnahmen im Brandfall und die Fluchtwege
zu unterrichten und anzuweisen.Das Rauchen ist im Haus strengstens untersagt.
Offenes Feuer darf im Haus ausschließlich im Aufenthaltsraum in Form von Teelichtern in den dafür bereitgestellten Behältern entfacht werden.
Die Nutzung von Kerzen u.a. ist grundsätzlich verboten.In den Zimmern im OG und im DG darf keinerlei offenes Feuer verwendet werden.
Dies gilt auch für die Nutzung von Teelichtern in Glasbehältern.Das Haus muss sauber/ besenrein verlassen werden.
Beschädigtes Mobiliar und Inventar des Freizeitheims wird dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Wände dürfen nicht beschrieben oder mutwillig beschmutzt werden.
Ein Zuwiderhandeln wird durch eine Fachfirma behoben und gesondert in Rechnung gestellt.Ausgeliehene Decken werden nach der Rückgabe chemisch gereinigt. Es erfolgt eine Rechnungsstellung an den Nutzer.